Allgemeine Geschäftsbedingungen

Trimando Solutions GmbH
Michael Pacherstr. 19/1,
4820 Bad Ischl, Österreich gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Trimando Solutions GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Trimando Solutions GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Trimando Solutions GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Trimando Solutions GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen

(1) Trimando Solutions GmbH erbringt als Werbeagentur onlinebasierte Coaching- und Trainings-Dienstleistungen für Berater, Trainer, Coaches, Dienstleister, Agenturen, u.a., insbesondere im Bereich der betrieblichen Vertriebs- und Prozessoptimierung und der Neukundengewinnung. Außerdem erbringt Trimando Solutions GmbH Agentur-Dienstleistungen für Unternehmen und Dienstleister, insbesondere im Bereich des Google und Social Media Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Trimando Solutions GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Trimando Solutions GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Trimando Solutions GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Trimando Solutions GmbH unberührt.

(3) In Bezug auf die von Trimando Solutions GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Trimando Solutions GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Ebenso für Kunden in Österreich nach ABGB.

(4) Trimando Solutions GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.

(5) Sofern zwischen Trimando Solutions GmbH und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Trimando Solutions GmbH stammen.

(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Trimando Solutions GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.

(7) Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen Trimando Solutions GmbH und dem Kunden. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Manntagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. Etwaige im Zusammenhang mit entsprechenden Geschäftsreisen anfallenden Spesen trägt der Kunde.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Trimando Solutions GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Trimando Solutions GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, falls nicht anders angegeben.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Trimando Solutions GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Trimando Solutions GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Trimando Solutions GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Trimando Solutions GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Trimando Solutions GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Trimando Solutions GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Trimando Solutions GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Trimando Solutions GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Trimando Solutions GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Trimando Solutions GmbH in Verzug, ist Trimando Solutions GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Trimando Solutions GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Trimando Solutions GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Trimando Solutions GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Trimando Solutions GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Trimando Solutions GmbH unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an daran zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Trimando Solutions GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien, insbesondere auch zu unseren Video- und Lernplattformen, sofern nicht anders im Vertrag geregelt. Die Zugänge zu unseren Plattformen gewähren wir dem Kunden ausschließlich höchstpersönlich. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Trimando Solutions GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Trimando Solutions GmbH über. Coachingmaterialien und der Zugang zu unseren Video- und Lernplattformen werden nach Bezahlung der 1. Rate freigeschalten. Sollte die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung nicht vollständig entrichtet werden, werden der Zugang zu unseren Video- und Lernplattformen einerseits und die Nutzungsrechte der Inhalte andererseits wieder entzogen.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

§ 10 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) (betreffend Deutschland) bzw. Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (betreffend Österreich) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Trimando Solutions GmbH anderweitig eingeräumt.

§ 11 Haftung

(1) Trimando Solutions GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trimando Solutions GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Trimando Solutions GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Google oder Facebook einer permanenten Weiterentwicklung und insbesondere ständiger Änderungen unterliegen. Außerdem ist dem Kunden bewusst, dass Anbieter wie Google oder Facebook, ohne Angaben von Gründen jederzeit berechtigt sind, Werbekonten samt den Profilen des Kunden zu sperren, sowie Werbekampagnen zu stoppen. Trimando Solutions GmbH kann dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden, weshalb auch der Vergütungsanspruch der Trimando Solutions GmbH unberührt bleibt. Außerdem sei erwähnt, dass die vereinbarte Vergütung der Trimando Solutions GmbH kein Werbebudget enthält. Dieses wird falls überhaupt notwendig vom Kunden separat direkt mit den Anbietern wie Google oder Facebook abgerechnet.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Trimando Solutions GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Trimando Solutions GmbH und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Trimando Solutions GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Trimando Solutions GmbH.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Trimando Solutions GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 30.06.2023 © Vervielfältigung verboten

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